Abrechnung

Versicherungsdeckung

Als in der Schweiz anerkannter Gesundheitsberuf werden die Behandlungskosten von den meisten Krankenkassen zu einem Teil über die Zusatzversicherung für Alternativ- und Komplementärmedizin übernommen und rückvergütet. Der zu erstattende Betrag variiert je nach Versicherung und Versicherungsmodell. In manchen Fällen gelten Pauschalbeträge. Es empfiehlt sich, sich vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Patient:innen, welche keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder sich entscheiden, keinen Rückforderungsbeleg einzureichen, werden weiterhin normal behandelt.